Hinweisgebersystem von VINCORION
Haben Sie Kenntnis von Missständen oder Rechtsverstößen bei VINCORION SE oder einem Unternehmen der VINCORION-Unternehmensgruppe? Oder auch nur einen Verdacht? Dann teilen Sie uns das unserer internen Meldestelle bitte mit. Damit schützen und unterstützen Sie uns alle. Ihre Daten behandeln wir vertraulich, auf Wunsch bleiben Sie anonym. Wir gehen allen Hinweisen behutsam und verantwortungsvoll nach.
Gemeldet werden kann sowohl ein Fehlverhalten von Mitarbeitenden in unserer Unternehmensgruppe als auch von unseren Lieferanten und Dienstleistern in Bezug auf mögliche Rechtsverstöße oder unternehmensschädigende Missstände und Handlungen, wie z. B. Korruption, Bestechung, Betrug, sonstige strafbare Handlungen, Kinderarbeit, fehlende Arbeitssicherheit, Ausbeutung und Diskriminierung.
VINCORION hat mit der Entgegennahme von Meldungen und der ersten Kommunikation mit hinweisgebenden Personen die Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek beauftragt. Hinweisgebende Personen können ihre Meldungen über das Webformular WhistleFox® abgeben: WhistleFox (heuking.de)
Alternativ können hinweisgebende Personen ihre Meldung telefonisch, per Brief oder E-Mail richten an:
Rechtsanwalt Dr. André-M. Szesny, LL.M.
Heuking Kühn Lüer Wojtek Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB
Georg-Glock-Straße 4
40474 Düsseldorf
T: +49 211 60055-217
E: vincorion@heuking.de
Schildern Sie den Sachverhalt möglichst genau, nennen Sie das betroffene Unternehmen, die beteiligten Personen, Zeit und Ort des Geschehens und teilen Sie Namen möglicher Zeugen mit. Schicken Sie, falls möglich, auch Dokumente wie Bilder, E-Mails usw., die den Verdacht stützen. Den Hinweisgebenden entsteht durch eine Meldung keinerlei Nachteil.
Für Hinweise nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz finden Sie weitere Verfahrenshinweise hier: Verfahrensordnung der VINCORION SE
Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter WhistleFox (heuking.de).